Was tun bei plötzlicher Erkrankung
Sollten Sie aus triftigen Gründen die Rehabilitationsleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht beginnen können, so teilen Sie uns dies bitte sofort mit. Bitte nennen Sie uns einen Ausweichtermin. Falls Ihre Erkrankung länger dauert, muss ein erneuter Rehabilitationsantrag gestellt werden. Bitte informieren Sie auch Ihren Kostenträger über Ihre Absage.
Für eine kurze Benachrichtigung wären wir sehr dankbar
| Patientenverwaltung | Frau Schott 04932 892-115 |
|---|---|
| oder per Fax | 04932 1890 |
| oder per Mail | klinik-norderney@t-online.de |
Klinik Norderney
20.05.2008